Als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Obrock in sämtlichen immobilienrechtlichen Fragen, beispielsweise zum Grundstückserwerb bzw. –verkauf mit all seinen Facetten und auch Randgebieten wie Bestellung von Grunddienstbarkeiten und Erbbaulasten, der Projektentwicklung und Baufinanzierung, der Betreuung bei Begründung und Verwaltung von Wohnungseigentum, dem gewerblichen und privaten Mietrecht sowie maklerrechtlichen Ansprüchen wie Courtageforderungen beratend, als auch forensisch zur Seite.
Ihr Ziel ist es, immobilienrechtliche Problemstellungen möglichst praxisorientiert einer sinnvollen Lösung zuzuführen und greifbare Ergebnisse ohne langwierigen und kostenintensiven juristischen Selbstzweck zu finden. Auch ein gewonnenes Verfahren ist in der Regel am Ende wertlos, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis bleibt.
Als Verbandsjuristin des Bundesverbands für die Immobilienwirtschaft (BvfI) ist sie aufgrund ihrer Fachexpertise Ansprechpartnerin für Immobilienmakler, Hausverwalter, Baufinanzierer, Finanzmakler, Immobilieninvestoren genauso wie für private Immobilienbesitzer.