Als Fachanwalt für Medizinrecht bietet Herr Dr. Koch Ihnen eine hochspezialisierte Beratung im gesamten Medizinrecht. Dazu gehört insbesondere die Beratung bei Fragen zur Praxisgründung, Nachfolgeregelungen und Zulassungsverfahren. Außerdem berät Sie Herr Dr. Koch bei sämtlichen Fragestellungen, die mit der ärztlichen Behandlung oder Ausübung des medizinischen Berufs selbst im Zusammenhang stehen. Umfasst werden berufsrechtliche Fragestellungen (Approbation, Ermächtigung u.a.) sowie die Vertretung im Arzthaftungsrecht.
Regelmäßig ist Herr Dr. Koch in strafrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit der Ausübung des ärztlichen Berufes tätig.
Hierneben berät Herr Dr. Koch Sie im gesamten Versicherungsrecht (Sachversicherung, Haftpflicht- und Personenversicherungen); insbesondere im Bereich der privaten Kranken-, Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeldversicherung liegt sein Tätigkeitsschwerpunkt.