Dr. Daniel Koch LL.M.

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Telefon
+49 (0) 211 210940-40
E-Mail
d.koch@kohnenpartner.de
Sprachen
Deutsch, Englisch
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BERATUNGSSCHWERPUNKTE

Als Fachanwalt für Medizinrecht bietet Herr Dr. Koch Ihnen eine hochspezialisierte Beratung im gesamten Medizinrecht. Dazu gehört insbesondere die Beratung bei Fragen zur Praxisgründung, Nachfolgeregelungen und Zulassungsverfahren. Außerdem berät Sie Herr Dr. Koch bei sämtlichen Fragestellungen, die mit der ärztlichen Behandlung oder Ausübung des medizinischen Berufs selbst im Zusammenhang stehen. Umfasst werden berufsrechtliche Fragestellungen (Approbation, Ermächtigung u.a.) sowie die Vertretung im Arzthaftungsrecht.

Regelmäßig ist Herr Dr. Koch in strafrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit der Ausübung des ärztlichen Berufes tätig.

Hierneben berät Herr Dr. Koch Sie im gesamten Versicherungsrecht (Sachversicherung, Haftpflicht- und Personenversicherungen); insbesondere im Bereich der privaten Kranken-, Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeldversicherung liegt sein Tätigkeitsschwerpunkt.


Vita

  • Rechtswissenschaftliches Studium an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn
  • Referendariat mit Stationen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Bonn und Berlin sowie in der Rechtsabteilung einer internationalen Versicherungsorganisation mit besonderem Fokus auf die D & O Versicherung
  • Masterstudiengang „Medizinrecht“ an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, mit Abschluss L.L.M.
  • Promotion an der Fakultät für Gesundheit der Universität Witten/Herdecke

     


Publikationen

  • Klinikmanagement Online

 


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