Die deutsche Bauwirtschaft und der deutsche Anlagen- und Maschinenbau genießen wegen ihrer Fachkompetenz und Professionalität hohe Wertschätzung auf den Weltmärkten und stellen sich erfolgreich dem globalen Wettbewerb.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Durchführung internationaler Bau- und Anlagebauvorhaben sind naturgemäß geprägt von den jeweils nationalen Rechtsordnungen des Ortes der Baumaßnahme; zudem haben sich internationale Vertragsstandards etabliert, unter denen die FIDIC-Bauvertragsbedingungen eine herausragende Stellung einnehmen. Den FIDIC-Musterverträgen liegt das angelsächsische Vertragsrecht zu Grunde, das von den deutschen Bauvertragsstandards nicht nur erheblich abweicht, sondern von einer völlig anderen Rechtsphilosophie geprägt ist.
KOHNEN PARTNER Rechtsanwälte begleitet Sie ins Ausland und hilft Ihnen, internationale Märkte zu erschließen: Wir begleiten Sie bei der Akquise und der Durchführung internationaler Bau- und Anlagenbauvorhaben, entwickeln die maßgeblichen Vertragsstrukturen und führen die entsprechenden Verhandlungen; dabei koordinieren wir die Einbindung von lokalen Rechtsanwälten, mit denen wir verbunden sind. Wir verfügen über ein umfassendes Netzwerk von Rechtsanwälten an verschiedenen wesentlichen Standorten der Welt und haben die Practice Group „Construction Law“ gegründet, in der sich Fachkollegen aus vielen Teilen der Welt zu Themen des Bauvertragsrechts austauschen und unterstützen.
Der Gründungspartner von KOHNEN PARTNER Rechtsanwälte, Herr Dr. Dominic Kohnen, ist zudem einer von wenigen deutschen Rechtsanwälten, die auf der deutschen Liste der FIDIC-dispute adjudicators geführt werden, die der maßgebliche nationale Verband, der VBI veröffentlicht. Insofern können wir für Sie auch die Funktion eines Dispute Adjudicators wahrnehmen, wenn in den vertraglichen Strukturen ein Dispute Adjudication Board begründet ist.
Natürlich führt KOHNEN PARTNER Rechtsanwälte für Sie die gegebenenfalls erforderlich werdenden gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahren nach den maßgeblichen und einschlägigen internationalen Schiedsgerichtsordnungen und -standards.