Immobilienrecht

Die Bedeutung der Immobilienwirtschaft lässt sich an seinem hohen Anlagevermögen und seinem großen Anteil an der gesamtwirtschaftlichen Bruttowertschöpfung ablesen.


Im Immobilienrecht dreht es sich daher um hohe Werte mit umfassenden Problemstellungen in tatsächlicher, rechtlicher und strategischer Hinsicht.

Es umfasst eine Vielzahl von relevanten Rechtsthemen, wie Grundstücksrecht, Immobilientransaktionen und deren Finanzierung, Bauträgerrecht, gewerbliches und privates Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht sowie Fragen des dinglichen Sachrechts und des Erbbaurechts.

Um diese Problemfelder praxisnah und kompetent zu lösen, benötigt man erfahrene und lösungsorientierte Spezialisten an seiner Seite.

Durch unsere Fachanwälte bzw. Fachanwältinnen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Bau- und Architektenrecht können wir komplexe Problemstellungen interdisziplinär auf dem schnellsten Wege lösen.

Im Immobilienrecht beraten wir nicht nur Investoren, Käufer, Verkäufer und Bauherren, Bauunternehmer, Bauträger und Projektsteuerer, sondern auch Architektur- und Ingenieurgesellschaften, Makler und Immobilienverwaltungen.

Wir begleiten und beraten Sie bei jeglichen Immobilientransaktionen, auch im Rahmen von Erbbauangelegenheiten, Dienstbarkeiten, Projektentwicklung, Baulandentwicklung und Baurechtschaffung.

Zu unseren Stärken zählen neben der außergerichtlichen Konfliktlösung und -vermeidung auch die prozessuale Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht oder in Schiedsverfahren.


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