Architekten und Ingenieuren obliegt regelmäßig die Planung von Hochbauvorhaben, Ingenieurbauwerken, Infrastrukturprojekten oder Anlagenbauprojekten sowie die Überwachung der Durchführung entsprechender Projekte.
Architekten und Fachplaner haben dabei vielfältige Pflichten zu erfüllen und Vertragsleistungen zu erbringen, die regelmäßig haftungsträchtig sind. Durch die Einführung des Architektenvertrags in das BGB und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Anwendbarkeit der HOAI sind zu den ohnehin bestehenden rechtlichen Schwierigkeiten neue Unsicherheiten hinzugetreten, die vielfach noch nicht abschließend aufgelöst werden können.
KOHNEN PARTNER Rechtsanwälte gestaltet die rechtlichen Rahmenbedingungen der entsprechenden Tätigkeiten und sichert die Durchsetzung beziehungsweise Abwehr von Honorar- und allen übrigen Ansprüchen.