Vergaberecht

Die öffentliche Hand muss bei der Beschaffung von Leistungen am Markt grundsätzlich die europäischen und nationalen Regelungen des Vergaberechts beachten.


Jedes Bauvergabeverfahren der öffentlichen Hand zum Einkauf von Marktleistungen muss dem Maßstab von Wettbewerb und Transparenz sowie dem Diskriminierungsverbot genügen. Die öffentliche Hand ist in Deutschland der wesentliche Auftraggeber für die Baubranche. Der Wettbewerb um entsprechende Aufträge führt daher häufig zu Rechtsstreitigkeiten, bei denen es darum geht, einen begehrten Auftrag zu erstreiten. Die enorme Regelungsdichte auf dem Gebiet des Vergaberechts und die sich rasant entwickelnde Rechtsprechung der nationalen und europäischen Spruchkörper kann nur von ausgewiesenen Spezialisten im Vergaberecht rechtssicher bewältigt werden. Nur der ausgewiesene Experte kann Fehler im Vergabeverfahren vermeiden wenn er den Auftraggeber berät bzw. erkennen und rügen, wenn er für den Auftragnehmer bzw. Bieter tätig ist.

Vielfach sind auch private Auftraggeber zur Beachtung entsprechender Regularien verpflichtet, zum Beispiel regelmäßig bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln.

KOHNEN PARTNER Rechtsanwälte berät und vertritt Auftraggeber und Auftragnehmer bei Vergabeverfahren und bei Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und den zuständigen Gerichten bei europaweiten Vergaben und im Unterschwellenbereich.


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